BGH bestätigt mit Urteilen vom 21.02.2022 trotz Verjährung Schadensersatzansprüche im VW Abgasskandal: Der Restschadensersatz – Joker sticht unter drei einfachen Bedingungen
Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte: Nürnberg (ots) – Der Bundesgerichtshof hat in zwei der aktuell wichtigsten Diesel-Urteile rund um den Skandalmotor EA189 am 21.02.2022 entschieden, dass Verbrauchern bei Neuwagengeschäften ein Anspruch auf sog. Restschadensersatz zusteht. Die …Quelle: presseportal.de