Berlin / Braunschweig / Trier (ots) – In einem Verfahren über die Wirksamkeit von Widerrufsbelehrungen in Kfz-Kreditverträgen fand am Dienstag, dem 24. Oktober 2017, die zweite mündliche Verhandlung vor dem Landgericht Berlin statt. Die in dem Verfahren gegen die Volkswagen Bank zuständige Richterin, die bereits nach dem ersten Termin in Berlin im April 2017 (Stiftung-Warentest berichtete) ausführte, dass sie die von der Volkswagen Bank verwendete Widerrufsbelehrung für fehlerhaft halte, bestätigte auch in dem aktuellen Verhandlungstermin erneut ihre Rechtsauffassung. Insbesondere habe die Bank den Kläger in dem von der Kanzlei Dr. Lehnen & Sinnig aus Trier geführten Verfahren nicht ordnungsgemäß über die Höhe der im Fall der vorzeitigen Rückzahlung des Darlehens anfallenden Vorfälligkeitsentschädigung belehrt, führte das Gericht aus. „Aufgrund der Fehlerhaftigkeit der im Kfz-Darlehensvertrag von der VW Bank verwendeten Widerrufsbelehrung können Verbraucher, die ein Auto finanziert haben, noch heute ihren Kreditvertrag widerrufen“ erklärt Rechtsanwalt Dr. Christof Lehnen, der das Verfahren vor dem Landgericht Berlin für den Kläger führt. „Der wirksame Widerruf eines Autokreditvertrages führt dazu, dass der Autokäufer seine an die Bank gezahlten Raten und eine im Einzelfall geleistete Anzahlung von der Bank zurückverlangen kann und nicht mehr an die weiteren Verpflichtungen aus dem Finanzierungsvertrag gebunden ist“ ergänzt Rechtsanwalt Dr. Lehnen. Das Widerrufsrecht steht jedem Verbraucher zu, der sein Kfz finanziert hat. Nach Auskunft der Kanzlei Dr. Lehnen & Sinnig sind nicht nur Kreditverträge der Volkswagen Bank mit einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung versehen, sondern auch die Finanzierungen anderer Autobanken. Insbesondere Autobesitzer, die vom Abgasskandal, von drohenden Fahrverboten und/oder vom Wertverlust für Dieselfahrzeuge betroffen sind, haben mit dem Widerruf des Kreditvertrags die Möglichkeit, sich unkompliziert und unabhängig von der spätestens Ende 2017 für die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen im VW-Abgasskandal drohenden Verjährung von ihrem Fahrzeug zu lösen. Aber auch alle anderen Autokäufer können von ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen und im Falle der Wirksamkeit des Widerrufs von der Bank die geleisteten Zahlungen zurückverlangen. „In jedem Fall ist es ratsam, sich von einem spezialisierten Anwalt beraten zu lassen“, so Rechtsanwalt Dr. Lehnen. Der Teufel steckt, wie so häufig, auch in den Fällen des Autokredit-Widerrufs im Detail.

Die Kanzlei Dr. Lehnen & Sinnig Rechtsanwälte PartG mbB aus Trier ist die führende Kanzlei im Widerruf von Autokreditverträgen.

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