Stellungnahme zum heutigen Flugblatt der IG Metall und des Betriebsrates

28.05.2018

Die Darstellung des Betriebsrates ist unvollständig und reißt Aussagen aus dem Zusammenhang. Das zitierte Schreiben der Arbeitsagentur geht davon aus, dass durch den Abschluss der Aufhebungsverträge keine anzeigepflichtigen Entlassungen im Sinne des §17 des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG) vorliegen. Das Verfahren zur Massenentlassungsanzeige haben wir mit der Arbeitsagentur abgestimmt und rein vorsorglich und ohne rechtliche Verpflichtungen für die Freiwilligen-Programme durchgeführt. Die frühe Einbeziehung von Behörden in relevante Themen ist gängige Unternehmenspraxis bei Opel. Die Umsetzung der Freiwilligen-Programme wird durch die Schreiben der Bundesagentur für Arbeit in keiner Weise beeinflusst.

Quelle: GM Media News

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